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OLG Frankfurt, 11.11.1983 - 4 WF 164/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO § 3; HausrVO §§ 1, 2, 8, 21
Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in isolierten Hausratsteilungsverfahren. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.04.1975 - III ZR 173/72
Gebührenstreitwert einer Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.1983 - 4 WF 164/83
Sie vermeidet, daß die Rechtsverfolgung des die Hausratsteilung betreibenden Ehegatten durch einen Streitwert erschwert wird, dessen Höhe seinem wirtschaftlichen Interesse nicht gerecht wird, und sie steht ferner im Einklang mit der Wertfestsetzung für die vergleichbare Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, bei der in der neueren Rechtsprechung das Interesse des Klägers an dem Auseinandersetzungsplan dem Wert des ihm zustehenden Erbteils gleichgesetzt wird (vgl. BGH NJW 1975, 1415;… Schneider, aaO Stichwort Miterbe).
- OLG Brandenburg, 05.01.2000 - 9 UF 210/99
Beschwerdewert im Hausratsverfahren
Im Beschwerdeverfahren ist deshalb nur der Wert der Gegenstände maßgebend, deren anderweitige Zuweisung erstrebt wird (OLG Frankfurt, JurBüro 1984, 753).